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Grundlagen des Insolvenzsteuerrechts

Das geltende Insolvenzsteuerrecht ist nur rudimentär im Gesetz geregelt. Es ist im Wesentlichen geprägt durch die finanzgerichtliche Rechtsprechung und die Vorschriften der Finanzverwaltung. Das Seminar „Grundlagen des Insolvenzsteuerrechts“ soll den Teilnehmern das nötige Basis-Wissen vermitteln, um auch in einer Insolvenzsituation mit den typischen Problemlagen umzugehen. Es richtet sich vornehmlich an Steuerberater, Rechtsanwälte sowie Insolvenzverwalter und deren Mitarbeiter. Behandelt wird:

    1. das formelle Insolvenzsteuerrecht, etwa die Auswirkungen der Insolvenz auf das Steuerverfahren sowie das Einspruchs- und Klageverfahren; die Abgrenzung von Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten; das Verfahren zur Prüfung von Tabellenanmeldungen inklusive Rechtsschutz; die steuerlichen Pflichten in der Insolvenz; Haftungsrisiken von Organen; Aufrechnungsfragen; sowie
    2. das materielle Insolvenzsteuerrecht in Bezug auf einzelne Steuerarten, wie die Umsatzsteuer (Fallgruppen der sog. Doppelberichtigungsrechtsprechung, Sicherheitenverwertung, Forderungseinziehung, Auswirkungen der Insolvenzanfechtung, Rechnungskorrekturen, Aufrechnung, umsatzsteuerliche Organschaft), die Einkommensteuer (Abgrenzung der Vermögensbereiche, Ehegattenveranlagung, Personengesellschaft in der Insolvenz, Sanierungserträge) und die Körperschaftsteuer (Liquidationsbesteuerung, Organschaft).