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Die Grundsteuerreform in 'Berlin'

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen, spätestens bis zum 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich Bundestag und Bundesrat über das Grundsteuergesetz geeinigt, so dass es Anfang Dezember im BGBl verkündet werden konnte. Dies gilt es dann in der Praxis umzusetzen. Das neue Grundsteuergesetz orientiert sich weiterhin am Wert einer Immobilie. Dazu ist der Grundbesitzwert zu berechnen, auf diesen Grundbesitzwert eine Steuermesszahl anzuwenden, wobei der so ermittelte Grundsteuermessbetrag mit einem Hebesatz zur Grundsteuer führt. Den Ländern wird allerdings die Möglichkeit eröffnet, ein sog. wertunabhängiges Modell für ihre Gemeinde vorzusehen. Dieses Modell setzt an der Fläche der Grundstücke und eventuell an dem vorhandenen Gebäude an. Die Werte der Grundstücke und der Gebäude bleiben dabei unberücksichtigt. Ob dieses Modell verfassungsgemäß ist, muss wahrscheinlich relativ zeitnah durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Für ein solches Verfahren werden sich z. B. Baden-Württemberg und auch Bayern entscheiden. Schließlich sieht das Gesetz vor, wegen des erheblichen Wohnungsmangels in Ballungsgebieten eine sog. Baulandsteuer durch die betroffenen Gemeinden einführen zu können.


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