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Grundlagen der Künstlersozialabgabe (KSA)

An den Beiträgen zur Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten müssen sich durch die betriebliche Künstlersozialabgabe alle Unternehmen beteiligen, die künstlerische oder publizistische Leistungen für betriebliche Belange beanspruchen. Auch Unternehmen, die nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen - etwa zur Erstellung von Webseiten oder Broschüren -, müssen die Künstlersozialabgabe zahlen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Verwertung solcher Dienstleistungen alleiniger oder maßgeblicher Gegenstand des Unternehmens ist. Auf die hierfür gezahlten Entgelte müssen sie eine Künstlersozialabgabe von 4,2 % an die Künstlersozialkasse abführen. Da viele Unternehmen ihren Melde- und Abgabepflichten bislang aber nicht oder nur ungenügend nachgekommen sind, wurden die Kontrollen durch die Betriebsprüfer der deutschen Rentenversicherung drastisch verschärft. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass abgabepflichtige Entgelte korrekt erfasst und an die Künstlersozialkasse gemeldet werden. Andernfalls drohen Nacherhebungen für die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und empfindliche Bußgelder.

In diesem Webseminar erfahren Sie, wann Sie für die Verwertung von künstlerischen oder publizistischen Leistungen Künstlersozialabgabe abführen müssen.

Seminarinhalt

Grundlagen der Künstlersozialabgabe

  • Grundsätzliches zum Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • Welche Unternehmen sind abgabepflichtig?
  • Wer ist Künstler oder Publizist im Sinne des KSVG?
  • Welche Entgelte sind abgabepflichtig?
  • Welche Melde- und Aufzeichnungspflichten bestehen?
  • Konsequenzen bei Verstößen gegen das KSVG
  • Typische Stolperfallen
  • Vorbereitung der Betriebsprüfung
  • Zum Schluss: Ein Blick auf die Haftung des Steuerberaters
 

Dieses Seminar findet

als Web-Seminar statt.

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Grundlagen der Künstlersozialabgabe (KSA)
Mittwoch
22.06.2022
09:00 – 12:00 Uhr
 

Seminarkosten pro Teilnehmer

149,- Euro zzgl. MwSt

 
 

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Teilnahmebedingungen

Es gelten die allgemeinen Bedingungen des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Steuerrecht (siehe AGB).