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Geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Entgeltabrechnung

Bei besonderen Personengruppen, wie zum Beispiel bei geringfügig entlohnt Beschäftigten, führen fehlerhafte arbeitsrechtliche- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen oder fehlende Aufzeichnungen nicht selten zu erheblichen Beitragsnachforderungen zur Sozialversicherung.

In diesem praxisorientierten Kompaktseminar erfahren Sie, wie Sie bei diesen Beschäftigungsverhältnissen sicher und korrekt vorgehen.

Seminarinhalt

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Grundlagen des Arbeitsrechts beachten

  • Grundsatz der Gleichbehandlung
  • Mindestlohn
  • Erholungsurlaub
  • Entgeltfortzahlung
  • Sonderzahlungen / Gratifikationen
  • Kündigungsschutz

Sozialversicherung

  • Grundsätzliches zum Status „Minijobber“
  • Mindestlohn / Arbeitszeit
  • Vorausschauende Betrachtung (Prognose- und Schätzungszeitraum)
  • Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
    • Geringfügigkeitsrichtlinie vom 21.11.2018
    • laufendes Arbeitsentgelt
    • Einmalzahlungen (regelmäßige Einmalzahlungen)
    • schwankende Arbeitsentgelte
    • Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
    • Berücksichtigung von steuerfreien Arbeitsentgelten
    • Unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze
    • Addition mehrerer Beschäftigungsverhältnisse
 

Dieses Seminar findet

als Web-Seminar statt.

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Geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Entgeltabrechnung
Dienstag
21.06.2022
09:00 – 12:00 Uhr
 

Seminarkosten pro Teilnehmer

149,- zzgl. MwSt.

 
 

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Teilnahmebedingungen

Es gelten die allgemeinen Bedingungen des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Steuerrecht (siehe AGB).