Haben Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen einen rechtlichen Anspruch auf Lohn (Arbeitsentgelt), der vom Arbeitgeber nicht abgerechnet und ausgezahlt wurde, so können die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung bei einer Betriebs-prüfung dies als sozialversicherungsrechtlichen Phantomlohn feststellen. In diesem Fall müssen Arbeitgeber die zu wenig abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nach-zahlen. Bei den Vorschriften zum Urlaubsentgelt oder der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an gesetzlichen Feiertagen ist der Phantomlohn ein wichtiges Thema. Im Rahmen dieses Webseminars blicken wir auf die Regelungen im Sozialversicherungsrecht und sein Entstehungsprinzip für das beitragspflichtige Entgelt.
Seminarinhalt
Phantomlohn in der Entgeltabrechnung
Phantomlohn bei Verstoß gegen Mindestlohn
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