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Aktuelles Steuerrecht Teil I

Diese Seminarreihe informiert Sie vierteljährlich über wichtige Steuerrechtsänderungen wie z. B. neue oder geänderte Gesetze, BFH-Urteile oder Verwaltungsanweisungen. Die Inhalte werden mit Beispielfällen anschaulich dargestellt und vermittelt.

THEMENÜBERSICHT
• Ausführliche Kommentierungen zu wichtigen Entwicklungen
• Aktuelles auf einen Blick – kurze Hinweise zu relevanten Entscheidungen
• Entwicklung der Gesetzgebung
• Nachrichten aus der Verwaltungsecke
• Aktuelle Praxishinweise
• Aktualisierung der Rechtsbehelfshinweise
• Rückblick

Die Schwerpunkte orientieren sich an den aktuellen Entwicklungen. Als Teilnehmer profitieren Sie von einer praxisnahen Aufbereitung mit zahlreichen Beratungs- und Gestaltungshinweisen. Ein umfangreiches Manuskript erleichtert das gezielte Nacharbeiten und die Anwendung des Gelernten in der Praxis.

UNSER LEISTUNGSPAKET
• Dokumentation (Print sowie digital)
• Präsenzteilnahme (nicht bei Web-Seminar-Terminen möglich)
• Video des Seminars
• Rechtsbehelfsliste
• Seminarort-Wechselservice
• Fachfragen-Service
• AWS+ Kundenkonto (um die digitalen Angebote von AWS nutzen zu können)
• Fortbildungsbescheinigung gem. §15 FAO (bei einer Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung oder Web-Seminaren)

 

Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe

Schlosspark 8

34131 Kassel

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Telefon: +49 6171 6996 - 0

E-Mail: post@aws-online.de

 
AktStR Kassel Teil I
Freitag
11.03.2022
14:00 – 18:00 Uhr
 

Seminarkosten pro Teilnehmer

Buchung Einzelveranstaltungen
159,00 € zzgl. ges. USt pro Teilnehmer

Buchung Jahrespaket (Jahrespaket für 2022)
556,00 € zzgl. ges. USt pro Teilnehmer
dies entspricht 139,00 € zzgl. ges. USt pro Veranstaltung

Buchung Abonnement für 2022 und Folgejahre
476,00 € zzgl. ges. USt pro Teilnehmer
dies entspricht 119,00 € zzgl. ges. USt pro Veranstaltung

 
 

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Teilnahmebedingungen

Es gelten die allgemeinen Bedingungen des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Steuerrecht (siehe AGB).

§15 FAO

Für diese Veranstaltung können wir Ihnen 3,75 Zeitstunden als Weiterbildungsmaßnahme i.S.v. §15 FAO bescheinigen.